Im November 2020 hat die Landessynode das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) beschlossen, das am 1. März 2021 in Kraft getreten ist. Mit dem Kirchengesetz setzt die Ev. Kirche von Westfalen klare Standards zum Schutz vor und im Umgang mit sexualisierter Gewalt. Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung sind wesentliche Bestandteile der Schutzkonzepte, die von allen Körperschaften und Einrichtungen der EKvW zu erstellen sind.
Im Frühjahr 2022 hat das Gemeinsame Kreiskirchenamt den Prozess aufgenommen, ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt zu erarbeiten. Um gemeinsam Präventions- und Interventionsmaßnahmen zu entwickeln und zu implementieren, wurde eine Präventions-AG ins Leben gerufen.
Die Zusammenarbeit im Kreiskirchenamt basiert auf einem respektvollen und wertschätzenden Umgang untereinander. Die Persönlichkeit und Würde eines jeden Menschen werden geachtet und die individuellen Grenzen respektiert. Jede Form von sexuellen Grenzverletzungen und sonstigen Übergriffen ist für uns inakzeptabel.
Das nachfolgende Schutzkonzept soll allen Mitarbeitenden des Gemeinsamen Kreiskirchenamtes als Handlungsleitlinie dienen und steht auch intern zur Verfügung.