Mitarbeitendenvertretung

Die Mitarbeitervertretung (MAV) für den Verband der Evangelischen Kirchenkreise Münster, Steinfurt-Coesfeld-Borken und Tecklenburg ist eine betriebliche Interessenvertretung nach kirchlichem Arbeitsrecht. Sie ist den Betriebsräten ähnlich. Rechte und Pflichten sind im Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) geregelt. Das Gremium wird alle vier Jahre gewählt und besteht aus fünf Mitgliedern.

Die MAV hat folgende Aufgaben und Beteiligungsrechte:

  • Die MAV tritt dafür ein, dass arbeits-, sozial- und dienstrechtliche Gesetze - beispielsweise Arbeitsverträge, Tarifregelungen, Arbeitszeitregelungen, Unfallverhütungsvorschriften oder Frauen- und Schwerbehindertenförderung - zugunsten der Beschäftigten eingehalten werden.
  • Die MAV hat die Aufgabe, Beschwerden und Anfragen von Beschäftigten zu verfolgen und durch Verhandlungen mit der Geschäftsführung und Dienststellenleitung auf deren Erledigung hinzuwirken.
  • Die MAV hat Mitbestimmungsrechte, beispielsweise bei der Einstellung, Dienstplangestaltung, Einführung neuer Arbeitsmethoden, Eingruppierung, Änderung des Arbeitsvertrages, Beendigungs- und Änderungskündigung oder der Versetzung und Abordnung.
  • Die MAV hat das Recht, umfassend informiert zu werden.
  • Die MAV erarbeitet Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
  • Die MAV wirkt mit bei Dienstvereinbarungen, beispielsweise zur Sicherung der Beschäftigung.

  

Stefan Kleinert
(1. Vorsitzende)

Tel.: +49 251/593 70-206
E-Mail: mav-verband-gr1dontospamme@gowaway.ekvw.de

Ute Greiwe

Tel.: +49 251/593 70-113
E-Mail: mav-verband-gr1dontospamme@gowaway.ekvw.de

Bernhard Lechler

Tel.: +49 251/593 70-105
E-Mail: mav-verband-gr1dontospamme@gowaway.ekvw.de

Adriana Bücker

Tel.: +49 251/593 70-101
E-Mail: mav-verband-gr1dontospamme@gowaway.ekvw.de

Ricarda Walter

Tel.: +49 251/593 70-310
E-Mail: mav-verband-gr1dontospamme@gowaway.ekvw.de