Mitarbeitendenvertretung
Die Mitarbeitervertretung (MAV) für den Verband der Evangelischen Kirchenkreise Münster, Steinfurt-Coesfeld-Borken und Tecklenburg ist eine betriebliche Interessenvertretung nach kirchlichem Arbeitsrecht. Sie ist den Betriebsräten ähnlich. Rechte und Pflichten sind im Mitarbeiterver-tretungsgesetz (MVG) geregelt. Das Gremium wird alle vier Jahre gewählt und besteht aus fünf Mitgliedern.
Die MAV hat folgende Aufgaben und Beteiligungsrechte:
- Die MAV tritt dafür ein, dass arbeits-, sozial- und dienstrechtliche Gesetze - beispielsweise Arbeitsverträge, Tarifregelungen, Arbeitszeit-regelungen, Unfallverhütungsvorschriften oder Frauen- und Schwerbehindertenförderung - zugunsten der Beschäftigten eingehalten werden.
- Die MAV hat die Aufgabe, Beschwerden und Anfragen von Beschäftigten zu verfolgen und durch Verhandlungen mit der Geschäftsführung und Dienststellenleitung auf deren Erledigung hinzuwirken.
- Die MAV hat Mitbestimmungsrechte, beispielsweise bei der Einstellung, Dienstplangestaltung, Einführung neuer Arbeitsmethoden, Ein-gruppierung, Änderung des Arbeitsvertrages, Beendigungs- und Änderungskündigung oder der Versetzung und Abordnung.
- Die MAV hat das Recht, umfassend informiert zu werden.
- Die MAV erarbeitet Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
- Die MAV wirkt mit bei Dienstvereinbarungen, beispielsweise zur Sicherung der Beschäftigung.
Stefan Kleinert
(1. Vorsitzende)
Tel.: +49 251/593 70-206
E-Mail: mav-verband-gr1@ekvw.de
Ute Greiwe
Tel.: +49 251/593 70-113
E-Mail: mav-verband-gr1@ekvw.de
Anne Lebing
Tel.: +49 251/593 70-508
E-Mail: mav-verband-gr1@ekvw.de
Adriana Bücker
Tel.: +49 251/593 70-101
E-Mail: mav-verband-gr1@ekvw.de
Ricarda Walter
Tel.: +49 251/593 70-310
E-Mail: mav-verband-gr1@ekvw.de