Notfallplan zum Vorgehen bei Verdachtsfällen und für Fälle von sexuellem Missbrauch

Im November 2020 hat die Landes­­synode das Kirchen­­gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) be­­schlossen, das am 1. März 2021 in Kraft ge­­treten ist. Mit dem Kirchen­­gesetz setzt die Ev. Kirche von West­­falen klare Stand­­ards zum Schutz vor und im Um­­gang mit sexualisierter Gewalt. Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung sind wesentliche Bestandteile der Schutzkonzepte, die von allen Körperschaften und Einrichtungen der EKvW zu erstellen sind.

Im Frühjahr 2022 hat das Gemeinsame Kreiskirchenamt den Prozess aufgenommen, ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt zu erarbeiten. Um gemeinsam Präventions- und Interventionsmaßnahmen zu entwickeln und zu implementieren, wurde eine Präventions-AG  ins Leben gerufen.

Die Zusammenarbeit im Kreiskirchenamt basiert auf einem respektvollen und wertschätzenden Umgang untereinander. Die Persönlichkeit und Würde eines jeden Menschen werden geachtet und die individuellen Grenzen respektiert. Jede Form von sexuellen Grenzverletzungen und sonstigen Übergriffen ist für uns inakzeptabel.

Das nachfolgende Schutzkonzept soll allen Mitarbeitenden des Gemeinsamen Kreiskirchenamtes als Handlungsleitlinie dienen und steht auch intern zur Verfügung.