Die Mitarbeitervertretung (MAV) für den Verband der Evangelischen Kirchenkreise Münster, Steinfurt-Coesfeld-Borken und Tecklenburg ist eine betriebliche Interessenvertretung nach kirchlichem Arbeitsrecht. Sie ist den Betriebsräten ähnlich. Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung sind im Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) geregelt.
Die MAV wird alle vier Jahre gewählt und besteht aus 5 Mitgliedern.
Mit dem Mitarbeitervertretungsgesetz ist der Mitarbeitervertretung (MAV) der Rahmen für ihr Handeln gegeben. Danach hat die MAV Aufgaben und Beteiligungsrechte:
Stefanie Czekalla
(1. Vorsitzende)
Tel.: +49 251/593 70-202
E-Mail: mav-verband-gr1
@ ekvw.de
Bernhard Lechler
Tel.: +49 251/593 70-105
E-Mail: mav-verband-gr1 @ ekvw.de
Alexandra Schröter
Tel.: +49 251/593 70-212
E-Mail: mav-verband-gr1
@ ekvw.de
Jane Schwarz
Tel.: +49 251/593 70-553
E-Mail: mav-verband-gr1 @ ekvw.de
Ricarda Walter
Tel.: +49 251/593 70-310
E-Mail: mav-verband-gr1 @ ekvw.de